Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
Antragstellung im Juni möglich
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) 2024
© StMELF
Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Landwirte sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Aber die Kosten können sie nicht allein stemmen. Das Bayerische Programm Tierwohl unterstützt: Es gleicht laufende Kosten für mehr Tierwohl wie z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu im Bereich der Schweinehaltung sowie bei der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Eine Antragstellung ist im Juni 2024 über iBALIS möglich.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an BayProTier (unter anderem):
- Außenklimareiz
- vergrößertes Platzangebot
- Teilnahme am Programm "geprüfte Qualität Bayern (GQB)" oder am "Bio-Siegel-Bayern"
Hinweis für erstmalige Antragsteller
WICHTIG: Melden Sie sich deshalb telefonisch bis spätestens 15.05.2024 an, wenn Sie eine Stellungnahme bzw. eine Zertifizierung eines Qualitätssiegels benötigen!
Bei Anmeldung neuer Betriebe nach dem 15.05.2024 kann eine fristgerechte Abarbeitung vor Antragstellung nicht garantiert werden.
Telefonische Anmeldung für fachliche Stellungnahme
LKV e.V. und LKV Beratungsgesellschaft mbH
Tel.: 0152 38850 440
QAL GmbH
Tel.: 08139 80270
Tel.: 08139 9368-30
Hinweis für Antragsteller 2023/2024
Der Zahlungsantrag für die Förderperiode 2023/2024 muss im Juli bis August 2024 gestellt werden. Für die neue Förderperiode wird der Zahlungsantrag voraussichtlich gleich mit der Antragstellung beantragt.
ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früherkennungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wildschweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen.