Agri-PV als Etikettenschwindel?
Erste Anlagen stehen in den Startlöchern – hohe Hürden
In den Gemeinden Schnaitsee, Tittmoning, Tacherting, Pittenhart und Übersee sollen 2025 Agri-Photovoltaik-Anlagen, kurz Agri-PV, entstehen. Sie sind dann die ersten ihrer Art in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land und verknüpfen landwirtschaftliche Nutzung der Fläche mit Energiegewinnung. Zu zehn Anlagen hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein (AELF) bisher eine Stellungnahme abgegeben, die auch ablehnend sein kann.
Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) gewinnen im Dienstgebiet des AELF an Bedeutung. "Grundsätzlich wird bei Photovoltaikanlagen auf der Fläche zwischen zwei Systemen unterschieden: klassische Freiflächen-Photovoltaikanlagen und jetzt neu Agri-Photovoltaikanlagen", erläutert Matthias Anzinger, Sachgebietsleiter für Land- und Almwirtschaft am AELF.
- Für eine Agri-PV darf die Grundfläche nach Vorgaben des Baugesetzbuches nicht größer als 25.000 Quadratmeter sein.
- Zudem muss für diese besondere Solaranlage in allen Fällen auch die DIN SPEC 91434 eingehalten werden (siehe Infokasten), die als Leitfaden dient und sicherstellt, dass diese Technologie effizient und nachhaltig genutzt wird, während gleichzeitig weiterhin die landwirtschaftliche Produktion auf der Fläche möglich ist.
Genehmigungsmöglichkeiten
Aus Sicht der Landwirtschaftsverwaltung muss für eine Agri-PV auch im Rahmen einer Bauleitplanung, weil sie zum Beispiel größer ist als die erwähnten 25 000 Quadratmeter, zum Nachweis einer dauerhaften, ernsthaften landwirtschaftlichen Nutzung ein entsprechendes Konzept erstellt und umgesetzt werden. "Alles andere führt nur zu Flächenverbrauch und wird der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Wir befürworten Agri-PV-Anlagen, die Landwirtschaft und Energiegewinnung kombinieren, aber ohne Etikettenschwindel – alles andere wird von uns ablehnend beurteilt.“
Für Beratungen steht das AELF Traunstein jederzeit zur Verfügung.
Unterschied zwischen Agri-PV- und Freiflächen-PV-Anlage
DIN SPEC 91434
Unter Agri-Photovoltaik (Agri-PV) wird die kombinierte Nutzung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung verstanden. Die Doppelnutzung der Fläche führt dabei nicht nur zu einer gesteigerten ökologischen und ökonomischen Landnutzungseffizienz, sondern kann in der Praxis darüber hinaus auch noch zu positiven Synergieeffekten zwischen der landwirtschaftlichen Produktion und der Agri-PV-Anlage führen. Abhängig von dem Design der Anlage kann die Konstruktion dabei bedeutende Schutzfunktionen einnehmen (z. B. Hagelschutz), sowie bei entsprechenden Vorrichtungen einen Beitrag zur Regenwassergewinnung leisten. Gerade in wärmeren Jahren und trockenen Regionen ist auch eine reduzierte Bodenwasserverdunstung in der Anlage durch die Beschattung zu erwarten. Diesem Aspekt wird in Zukunft, mit Hinblick auf den Klimawandel, noch größere Bedeutung beigemessen werden.