Landwirtschaft
Mit rund 82.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in unserem Amtsgebiet 35 % der Fläche landwirtschaftlich genutzt (Landkreis Berchtesgadener Land 22 %, Landkreis Traunstein 41 %).
Im Landkreis Berchtesgadener Land prägen 1.300, im Landkreis Traunstein rund 2.700 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft. Wichtigste Anbaukulturen sind Winterweizen und Mais.
Meldungen
Termine 2026
Chancen zur Nutzung von Moorböden
© Theresa Venhoda
Mit der Regierung von Oberbayern laden die Moorbodenschutz-Berater der ÄELF zu einer Vortragsreihe ein. Erfahren Sie in drei Online-Veranstaltungen zum Moorbauernprogramm, wie angepasste Bewirtschaftung und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Menschen aus der Praxis berichten aus ihrem Arbeitsalltag und von ihren Erfahrungen. Folgende Fragen werden behandelt:
Wie kann ein Betrieb aufgestellt sein, der viele Flächen im Moor hat? Beweidung auf Moorböden? Welche Wertschöpfung entwickelt sich in Richtung der Paludikulturen?
mit Landwirt Franz Sindlhauser
mit Anja Schumann – ARGE Donaumoos und Landwirt Christian Mayer
mit Hermann Dauser - Fibers 365
Die online-Veranstaltungen können als Reihe oder auch einzeln besucht werden.
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.



