Online-Informationsveranstaltung
Neue Erosionsschutzverordnung
© Robert Brandhuber, LfL
Worauf muss ich nach der Ernte achten? Wo und wann sind Zwischenfrüchte erforderlich? Wie lässt sich das sinnvoll mit der geforderten Stilllegung verknüpfen?
Die neue bayerische Erosionsschutzverordnung gilt seit Mai 2023. Dadurch hat die Zahl der betroffenen Feldstücke zugenommen, und bei den bisher erfassten Feldstücken hat sich teilweise die Einstufung geändert. Das können die landwirtschaftlichen Betriebe bereits in iBALIS einsehen.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ober- und Niederbayern erläutern in einer Online-Informationsveranstaltung gemeinsam die Hintergründe und zeigen Ihnen, wie Sie selbst darauf reagieren können.
Weiterer Termin
Donnerstag, 7. September 2023, um 19:30 Uhr
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
- Webinar-Nummer: 2744 051 6467
- Webinar-Passwort: 2SsSMuXwD48 (27776899 über Telefon- und Videosysteme)
- Über Telefon beitreten: +49-619-6781-9736 Germany Toll
- Zugriffscode: 274 405 16467
Die neue Bayerische Erosionsschutzverordnung (ESchV) 2023; Bestandteil der Konditionalität
Seit dem Jahr 2010 ist jedes Feldstück (Acker und Grünland) mit einer Erosionsklasse belegt. Bis zur Mehrfachantragstellung 2023 waren das die Klassen CC-Wasser 0, CC-Wasser 1 und CC-Wasser 2. Änderungen in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung machten nun eine Neuberechnung der Erosionsgefährdung erforderlich. Entstanden sind dabei die neuen Erosionsgefährdungsklassen K-Wasser 0, K-Wasser 1 und K-Wasser 2.
Die Einstufung der Erosionsgefährdung richtet sich nach den Faktoren K (Bodenerosivitätsfaktor) * S (Hangneigungsfaktor) * R (Regenerosivitätsfaktor).
Die Änderungen in der Einstufung sind nun zum 17. Mai 2023 in Kraft getreten und gelten für alle Ackerflächen Bayerns.
Wesentlicher Bestandteil der Neuberechnung war die Einbeziehung der Regenmenge. Durch die Hinzunahme des R-Faktors erweitert sich der Umfang der Kulisse bayernweit in etwa um den Faktor 2,4: d.h. die Flächen, auf denen zusätzliche Erosionsschutzmaßnahmen notwendig sind, haben sich bayernweit mehr als verdoppelt. Für die Landkreise Traunstein und Berchtesgaden ergeben sich durch die erhöhten Regenmengen auch deutlich höhere Betroffenheit, mit entsprechenden Auswirkungen.
Das führte in unserem Dienstgebiet zu einer dramatischen Anhebung der errechneten Erosionszahlen und hatte folglich auch Auswirkung auf die Einstufung zahlreicher Feldstücke in die o.g. Erosionsklassen. Viele Flächen, auch solche, die bisher in der Erosionsklasse 0 eingestuft waren, finden sich aktuell in der Erosionsklasse 2 wieder. Und das hat natürlich Auswirkung auf die Bewirtschaftung, weil die Klassen 1 und 2 mit Auflagen zur Erosionsvermeidung belegt sind.
Nachdem diesbezüglich, besonders für den Anbau von Mais 2024, einige Weichen bereits nach der Ernte der diesjährigen Hauptfrucht zu stellen sind, sollten Sie sich umgehend mit der Einstufung Ihrer Feldstücke auseinandersetzen. Das geht in iBALIS im Flächen- und Nutzungsnachweis oder in der Feldstückskarte. In der Feldstückskarte klicken Sie ein Feld-stück an und klicken dann im aufploppenden Fenster auf das „Auge-Symbol“ (Mehr…) und scrollen nach unten bis zum Themenpunkt „Erosion“. Hier sehen Sie dann sowohl die errechnete Erosionszahl als auch die sich daraus ergebende Erosionsklasse.
Wer detailliert wissen möchte, wie die Neuberechnung erfolgt ist, findet diese Info auf folgendem Weg:
Klicken Sie auf der Startseite von iBALIS auf „Förderwegweiser“ und dann auf „Förderwegweiser Bayern“. Scrollen Sie auf dieser Seite nach unten bis zu dem Punkt „Erosionsgefährdungskataster Bayern“ und klicken Sie diesen an. Auf der sich daraufhin öffnenden Seite klicken Sie unter dem Punkt „Zugang zum Erosionsgefährdungskataster Bayern“ auf „Fachliche Grund-lagen Erosionsgefährdungskataster“.
Welche Auflagen bei der Bewirtschaftung von Flächen bestehen, die in K-Wasser 1 oder K-Wasser 2 eigestuft sind, können Sie der Informationsbroschüre „Konditionalität 2023“ entnehmen. Unter dem Punkt „5. Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5)“ ab der Seite 14 sind die Vorgaben nachzulesen. Sie finden die Broschüre online ebenfalls unter „Förderwegweiser Bayern“, „Konditionalität“ oder wenn Sie bei Google nach „Konditionalität 2023“ suchen. Die Druckversion der Broschüre können Sie bei uns am Amt abholen.
Zu Ihrer Unterstützung bieten die Regierungen von Oberbayern und Niederbayern gemeinsame online-Veranstaltungen zu folgenden Themen an:
- Worauf muss ich nach der Ernte achten?
- Wo und wann kann gepflügt werden?
- Wo und wann sind Zwischenfrüchte erforderlich?
- Wie lässt sich das sinnvoll mit der geforderten Stilllegung verknüpfen?
Zum kostenfreien Webinar am 31. Juli ab 19:30 Uhr gelangen Sie über die Homepage jedes ober- und niederbayerischen AELF.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Einstieg erfolgt über die Homepage:
Falls darüber hinaus noch fachliche Fragen auftreten, wenden Sie sich an das AELF Traunstein.
Ansprechpartner
Stefan Weiß
AELF Traunstein
Schnepfenluckstraße 10
83278 Traunstein
Telefon: 0861 7098-8121
E-Mail:
poststelle@aelf-ts.bayern.de
Michael Kirchstetter
AELF Traunstein
Schnepfenluckstraße 10
83278 Traunstein
Telefon: 0861 7098-8009
E-Mail:
poststelle@aelf-ts.bayern.de