Tierhaltung

Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.

Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.

Meldungen

Informationen zur Maul- und Klauenseuche

Kühe in einem Stall

© Birgit Gleixner, LfL

Am 10.01.2025 wurde zum ersten Mal seit 1988 wieder ein Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland bestätigt. Die MKS ist eine hochansteckende Virusinfektion überwiegend der Klauentiere. Was bedeutet der Ausbruch für Bayern? 

Weitere Infos - Staatsministerium Externer Link

Hybrid-Veranstaltung am 06.02.2025, 18 Uhr
Aktuelles zur Mutterkuhhaltung

Schwarze Rinder vor einem Waldstück

© Anna Schütz

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach und Kitzingen-Würzburg sowie der Fleischrinderverband Bayern laden recht herzlich zur ersten Informationsveranstaltung für Mutterkuhhalter ein. Diese findet hybrid statt, eine Teilnahme ist vor Ort in der Kantine der Rezathalle Ansbach und online möglich. 

Infos und Anmeldung - AELF Kitzingen-Würzburg Externer Link

Online-Seminar am 12.02.2025, 19 Uhr
Pensionspferdehalter – was gilt es beim Bauen zu beachten?

2 Pferde hinter Holzbalken

Wenn im Betrieb Neu- oder Umbauten oder auch Nutzungsänderungen bestehender Gebäude anstehen, geraten Pensionspferdehalter häufig in ein Spannungsfeld zwischen den Interessen von Gemeindevertretern, Anwohnern, Jägern, benachbarten Landwirten und der öffentlichen Verwaltung.  

In einer Veranstaltung des Bayerischen Bauernverbands in Zusammenarbeit mit dem AELF Kempten geht es um die aktuellen in Bayern gültigen Regelungen beim Bauen im Außenbereich und bei Baurechtsfragen im Bereich Pensionspferdehaltung.

Online-Anmeldung - Bauernverband Externer Link

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Haltungsform von Mastschweinen online melden

Ferkelgruppe auf Spaltenboden

© Dr. Stephan Schneider, LfL

Alle bayerischen Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, die jeweilige Haltungsform in ihren Haltungseinrichtungen dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu melden. Dafür wurde ein neues Portal eingerichtet. 

Weitere Informationen - LGL Externer Link