Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
Förderung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen
Bis Jahresende neuen Förderantrag stellen
Bestände mehrerer landwirtschaftlicher Nutztierrassen sind in Bayern gefährdet. Die Förderung zielt darauf ab, eine ausreichende Zuchtbasis zu erhalten beziehungsweise neu aufzubauen. Betriebe mit gefährdeten einheimischen Nutztierrassen, deren 5-jähriger Verpflichtungszeitraum heuer ausläuft, müssen ggf. bis zum Jahresende einen neuen Förderantrag für die nächsten 5 Jahre stellen, wenn sie für ihre Herdbuchtiere weiterhin Zahlungsanträge stellen wollen.
29. November 2024 - online und in Schwarzenau
Fachtagung für Fressererzeuger und Bullenmäster
© AELF Kitzingen-Würzburg
Am 29. November 2024 findet die Fachtagung für Fressererzeuger und Bullenmäster vor Ort in Schwarzenau und online statt. Die Veranstaltung bietet spannende Vorträge und Diskussionen zu aktuellen Themen der Rindermast und Rindfleischmarkt. Melden Sie sich bis zum 26. November an!
Online-Seminar am 13.01.2025, 19 Uhr
Pferdebetriebe ökologisch bewirtschaften
Der Bayerische Bauernverband veranstaltet zusammen mit dem AELF Abensberg-Landshut und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft eine Online-Veranstaltung zum Thema "Pferdebetriebe ökologisch bewirtschaften". Teilnehmergebühr 5 €.
Blauzungenkrankheit – StIKo Vet empfiehlt Impfung mit großer Dringlichkeit
© STMELF
Der Blauzungenvirus (BTV) hat mittlerweile Bayern erreicht. Die Erfahrungen aus den bisherigen Blauzungengeschehen in Deutschland haben wiederholt eindrucksvoll gezeigt, dass die Impfung ein wirksames Instrument für die erfolgreiche Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ist. Es wird erwartet, dass BTV-3 sich über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird.
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Haltungsform von Mastschweinen online melden
© Dr. Stephan Schneider, LfL
Alle bayerischen Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, die jeweilige Haltungsform in ihren Haltungseinrichtungen dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu melden. Dafür wurde ein neues Portal eingerichtet.
ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früherkennungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wildschweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen.